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Regeste

Verfahren (Art. 105 Abs. 2 und 114 Abs. 1 OG).
1. Berücksichtigung verspäteter Parteibegehren bei Abgabestreitigkeiten (Art. 114 Abs. 1 OG) (E. 1a)?
2. Berücksichtigung einer nachträglichen Änderung des Sachverhaltes im Rahmen von Art. 105 Abs. 2 OG (E. 1b)?

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 114 Abs. 1 OG, Art. 105 Abs. 2 OG