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Regeste

Aktionsverkäufe von Lebensmitteln (Art. 1 Abs. 1 und 2 UWG, Art. 4 Abs. 1 KG).
1. Aktionsveranstaltungen und Preisunterbietungen allgemein sind an sich nicht unlauter im Sinne von Art. 1 Abs. 1 UWG (E. 1).
2. Für die Beurteilung der Lauterkeit einer Wettbewerbshandlung ist unerheblich, ob sie von einem marktmächtigen oder einem schwächeren Unternehmen ausgeht (E. 2).
3. Der Aktionspreis ist solange kein Unlauterkeitskriterium, als nicht zum Grundtatbestand mit Treu und Glauben unvereinbare Besonderheiten hinzutreten (E. 3).
4. Kein Verstoss gegen Art. 1 Abs. 2 lit. a und b UWG, da mit den durchgeführten Aktionen weder über die eigene Leistungsfähigkeit getäuscht noch die Leistungen der Konkurrenten herabgesetzt wurden (E. 4).
5. Abgrenzung der Schutzbereiche von UWG und KG (E. 5).
6. Art. 4 Abs. 1 KG. Zum Begriff der Vorkehr (E. 6).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 4 Abs. 1 KG, Art. 1 Abs. 1 und 2 UWG, Art. 1 Abs. 1 UWG, Art. 1 Abs. 2 lit. a und b UWG