Regeste
Art. 1 Abs. 2 und Art. 4 KUVG .
Wesentliche neue statutarische oder reglementarische Bestimmungen sind mitteilungsbedürftig und für den Versicherten grundsätzlich erst ab gehöriger Bekanntgabe verbindlich.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel:
Art. 1 Abs. 2 und