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Regeste

Art. 440 Abs. 2, 404 OR; Widerruf des Frachtvertrages.
Der Frachtführer hat Anspruch auf einen Frachtlohn für die Leistungen, die er bis zum Widerruf des Vertrages erbracht hat.
Widerruf zur Unzeit durch den Frachtführer: Frachtlohn für den nicht zu Ende geführten Transport; Schädigung der Gegenpartei? Beweislast.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 440 Abs. 2, 404 OR