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Regeste

Art. 684 ZGB. Verschmutzung durch Fluor.
Fluorimmissionen aus einer Aluminiumfabrik sind übermässige Einwirkungen im Sinne von Art. 684 ZGB, wenn sie - zusammen mit anderen Faktoren - Schäden an Aprikosenbäumen mitverursachen.

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Referenzen

Artikel: Art. 684 ZGB