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Regeste

Verfügung einer Einreisesperre; Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 100 lit. b Ziff. 1 OG).
Gegen die Verfügung einer Einreisesperre ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde - anders als gegen die Nichterneuerung einer Aufenthaltsbewilligung - stets unzulässig.

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Referenzen

Artikel: Art. 100 lit. b Ziff. 1 OG