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Regeste

Art. 55 Abs. 1 lit. c OG, Begründung einer Berufung.
Beruht der kantonale Entscheid auf mehreren selbständigen Begründungen, so muss der Berufungskläger, soll die Berufung zulässig sein, jede einzelne Begründung als bundesrechtswidrig anfechten.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 Abs. 1 lit. c OG

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