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Regeste

Art. 42 Abs. 1 AHVG: Ausserordentliche Rente.
- Erfordernis des tatsächlichen Aufenthaltes in der Schweiz. Ausnahmen.
- Fall eines Säuglings, der kurz nach dem Tod seiner Mutter zu Verwandten nach Italien verbracht wurde und seither dort verblieb.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 42 Abs. 1 AHVG