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Regeste

Art. 36 des Konkordats über die Schiedsgerichtsbarkeit (SR 279).
Kognition des Bundesgerichts bei Überprüfung des kantonalen Rechtsmittelentscheides. Freie Kognition betreffend die richtige Anwendung von Art. 36 KSG. Deshalb Überprüfung, ob die kantonale Instanz zu Unrecht Willkür im Sinne von Art. 36 lit. f KSG verneint hat (Änderung der Rechtsprechung) (E. 1).
Der Nichtigkeitsgrund der offenbaren Verletzung des Rechts gemäss Art. 36 lit. f KSG betrifft nur das materielle, nicht aber Verfahrensrecht (E. 2).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 36 lit. f KSG, Art. 36 KSG