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Regeste

Betreibungsferien (Art. 56 Ziff. 3 SchKG).
Sind die Betreibungsferien auch bei der Zustellung des Beschwerdeentscheids einer oberen kantonalen Aufsichtsbehörde bzw. bei der Berechnung der Frist für den Rekurs an das Bundesgericht zu berücksichtigen? (Frage offengelassen).

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Referenzen

Artikel: Art. 56 Ziff. 3 SchKG