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Regeste

Art. 55 Abs. 1 lit. c und Art. 90 Abs. 1 lit. b OG.
Begründungsanforderungen an Berufung und konnexe staatsrechtliche Beschwerde. Nichteintreten auf beide Rechtsmittel, wenn sie missbräuchlich mit einer im wesentlichen übereinstimmenden Begründung versehen werden.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 55 Abs. 1 lit. c und Art. 90 Abs. 1 lit. b OG

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