Regeste
Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; bedingter Strafvollzug.
Die Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei Fahren in angetrunkenem Zustand ist gegenüber einem einschlägig vorbestraften Fahrzeuglenker nicht notwendigerweise ausgeschlossen.
Ganzes Dokument:
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB