Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 86 Abs. 2 und 87 OG; Zwischenentscheid in einem Baulandumlegungsverfahren.
1. Einer neben Art. 4 BV geltend gemachten Rüge kommt keine selbständige Bedeutung zu, wenn dem Bundesgericht in diesem Bereich bloss eine Prüfung auf Willkür hin zusteht (E. 3).
2. Endentscheid und Zwischenentscheid im Sinne von Art. 87 OG (E. 3a).
3. Nicht wiedergutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 87 OG (E. 3b).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 86 Abs. 2 und 87 OG, Art. 4 BV