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Regeste

Markenrecht (Art. 9, Art. 24 MSchG); Persönlichkeits- und Namensschutz (Art. 29 ZGB); unlauterer Wettbewerb (Art. 3 lit. d UWG).
1. Voraussetzungen, unter denen der Markengebrauch durch den Lizenznehmer als Gebrauch durch den Lizenzgeber gilt (E. 2b/aa).
2. Keine Hinterlegungsberechtigung für markenrechtlich irrelevante Hilfswaren, welche lediglich als Werbeträger dienen. Jedoch ist es zulässig, die berühmte Marke für weitere Waren zu verwenden, sofern der Markeninhaber echten markenmässigen Gebrauch beabsichtigt (E. 2c).
3. Markenrechtsverletzung gemäss Art. 24 lit. a MSchG (E. 2d).
4. Wann stellt die Übernahme des Namens "Coca-Cola" eine unbefugte Namensanmassung im Sinne von Art. 29 ZGB dar? (E. 3).
5. Der Begriff der Verwechslungsgefahr gemäss Art. 3 lit. d UWG entspricht jenem des Kennzeichnungs- und Namensrechts (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 29 ZGB, Art. 3 lit. d UWG, Art. 9, Art. 24 MSchG, Art. 24 lit. a MSchG