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Regeste

Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 79 Abs. 1 AHVV: Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen.
Umfang des Erlasses, wenn die Rückerstattungssumme durch das die massgebliche Einkommensgrenze übersteigende anrechenbare Einkommen nur teilweise gedeckt ist.

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Referenzen

Artikel: Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 79 Abs. 1 AHVV