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Regeste

Frist zur Einreichung des Rekurses an das Bundesgericht (Art. 19 Abs. 1 SchKG).
Berechnung der Frist bei Zustellung des Entscheids der kantonalen Aufsichtsbehörde
- an eine Postfach-Adresse (Erw. 2);
- während der Betreibungsferien oder so, dass das Ende der Rekursfrist in die Betreibungsferien fällt (Erw. 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 19 Abs. 1 SchKG