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Regeste

Art. 5 Ziff. 5 EMRK, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 59 KV/ZH (rasches und billiges Verfahren zur gerichtlichen Beurteilung von Haftentschädigungsansprüchen).
Das Verfahren und die gerichtliche Zuständigkeit für die Beurteilung von Genugtuungsansprüchen wegen Missachtung der Garantien von Art. 5 Ziff. 1-4 EMRK sind in Art. 5 Ziff. 5 EMRK nicht geregelt. Es verletzt weder Art. 6 Ziff. 1 EMRK noch Art. 59 KV/ZH, wenn die Gesetzgebung des Kantons Zürich die Beurteilung solcher Ansprüche nicht dem in der Strafsache erkennenden Richter, sondern den kantonalen Zivilgerichten zuweist.

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Ziff. 5 EMRK, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 59 KV/ZH, Art. 5 Ziff. 1-4 EMRK