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Regeste

Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG; Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit.
Überprüfungsmöglichkeiten von Ablehnungsgründen im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen den Schiedsspruch selbst (E. 3b). Kriterien, die für die Beurteilung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Schiedsrichtern massgeblich sind (E. 3c).

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Referenzen

Artikel: Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG