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Regeste

Art. 85 lit. a OG; Teilungültigkeit einer kantonalen Volksinitiative (Aareschutzinitiative).
1. Zulässiger Inhalt einer Volksinitiative nach bernischem Staatsrecht (E. 3).
2. Bundesrechtskonformität der Aareschutzinitiative (E. 4).
3. Voraussetzungen für Eingriffe in wohlerworbene Rechte; eine verfassungskonforme Interpretation des Art. 14 der Aareschutzinitiative ist unter gewissen Bedingungen möglich (E. 5).
4. Teilungültigkeit des Art. 14 der Aareschutzinitiative (E. 9).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 85 lit. a OG