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Regeste

Eidgenössisches Recht (Art. 269 Abs. 1 BStP).
Der Freispruch vom Vorwurf der kantonalrechtlichen Editionsverweigerung mit der Begründung, die Editionsaufforderung sei angesichts der abzuwägenden Rechtsgüter unverhältnismässig, betrifft, auch wenn dadurch die den Kantonen obliegende Strafverfolgung in Bundesstrafsachen im konkreten Fall erheblich erschwert wurde, nicht eidgenössisches Recht und kann daher nicht mit eidgenössischer Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden (E. 1).
Art. 268, 273 Abs. 1 lit. b, Art. 277bis BStP. Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges; neue Anträge.
Kann die Staatsanwaltschaft in der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde erstmals eine völlig neue Rechtsfrage aufwerfen (E. 2a und b)?
Art. 305 StGB. Begünstigung (durch Unterlassen).
Die Editionspflicht begründet als solche keine Garantenpflicht. Die Editionsverweigerung erfüllt daher nicht den Tatbestand der Begünstigung (E. 2c).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 269 Abs. 1 BStP, Art. 277bis BStP, Art. 305 StGB