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Regeste

Art. 206 SchKG; Art. 52 AHVG.
Eine auf Art. 52 AHVG gestützte Schadenersatzforderung der Ausgleichskasse entsteht spätestens im Zeitpunkt, wo die Ausgleichskasse ihre Verfügung gemäss Art. 81 Abs. 1 AHVV erlässt. Demzufolge ist im vorliegenden Fall die Schadenersatzforderung vor der Konkurseröffnung entstanden und kann dafür nicht eine neue Betreibung angehoben werden.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 52 AHVG, Art. 206 SchKG, Art. 81 Abs. 1 AHVV