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Regeste

Art. 79 Abs. 1 OG. Anforderungen an die Begründung eines Rekurses.
Beruht der angefochtene Entscheid auf zwei selbständigen Begründungen, so kann der Rekurs nur dann geprüft werden, wenn er sich gegen beide richtet.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 79 Abs. 1 OG