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Regeste

Art. 61 Abs. 1 SVG; Schadenersatz zwischen Motorfahrzeughaltern.
Die Haftungskollision unter Haltern bezüglich des durch den Tod eines Motorfahrzeughalters verursachten Versorgerschadens bestimmt sich nach Art. 61 Abs. 1 SVG (E. 1a/aa).
Die falsche Einstellung von Bremsen durch einen Garagisten ist dem Halter nicht als Verschulden anzulasten. Die fehlerhafte Beschaffenheit des Fahrzeuges ist als besonderer Umstand im Sinne von Art. 61 Abs. 1 SVG zu gewichten (E. 1a/bb).
Kognition des Bundesgerichts bei der Gewichtung der Umstände (E. 1a/cc).

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Referenzen

Artikel: Art. 61 Abs. 1 SVG