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Regeste

Art. 1 Abs. 2 PatG und Art. 67 Ziff. 3 Abs. 2 OG; Patentrecht; erfinderische Tätigkeit; Überprüfung technischer Feststellungen der Vorinstanz durch das Bundesgericht mittels Expertise.
Zulässigkeit von Anträgen auf Berücksichtigung neuer Tatsachen oder Beweismittel nach Anordnung eines Gutachtens durch das Bundesgericht (E. 1).
Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit: Begriffe des Nichtnaheliegens und des Durchschnittsfachmanns (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 2 PatG, Art. 67 Ziff. 3 Abs. 2 OG