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Regeste

Art. 108 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 132 OG: Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Beschwerdebegründung.
Übernahme der Praxis des Bundesgerichts, gemäss welcher eine Auseinandersetzung lediglich mit der materiellen Seite des Falles bei Anfechtung vorinstanzlicher Nichteintretensentscheide keine sachbezogene Begründung und damit keine rechtsgenügliche Verwaltungsgerichtsbeschwerde darstellt (Änderung der Rechtsprechung des Eidg. Versicherungsgerichts im Sinne von BGE 118 Ib 134).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 118 IB 134

Artikel: Art. 132 OG