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Regeste

Art. 31 BV; kantonales Gebäudeversicherungsmonopol.
Das glarnerische Gebäudeversicherungsmonopol verstösst nicht gegen die Handels- und Gewerbefreiheit (E. 3).
Es ist zulässig, das Monopol nur für bestimmte Kategorien von Gebäuden vorzusehen (E. 4).

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Artikel: Art. 31 BV

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