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Regeste

Persönliche Freiheit, Verpflichtung der Polizeibeamten zum Tragen von Namensschildern.
Die im Polizeigesetz festgelegte Verpflichtung der Polizeibeamten, mit der Uniform ein Namensschild zu tragen, berührt die persönliche Freiheit (E. 2). Sie erweist sich als verfassungsmässig (E. 3).