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Regeste

Art. 31 Abs. 1, Art. 32 und 33 Abs. 2 und 5 KVG; Art. 33 lit. d KVV; Art. 17 und 18 KLV: Zahnärztliche Behandlung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Die vom Eidgenössischen Departement des Innern erlassenen Ausführungsbestimmungen zu Art. 31 Abs. 1 KVG (Art. 17 f. KLV) weisen insoweit keine Lücke auf, als sie die Zuckerkrankheit nicht als schwere Krankheit aufführen, die eine zahnärztliche Behandlung bedingen kann.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 32 und 33 Abs. 2 und 5 KVG, Art. 33 lit. d KVV, Art. 17 und 18 KLV, Art. 31 Abs. 1 KVG