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Regeste

Art. 8 Abs. 5 BetmG; Ausnahmebewilligung für die Heroinverschreibung.
Auslegung des Art. 8 Abs. 5 (letzter Halbsatz) BetmG, nach welcher Vorschrift das Bundesamt für Gesundheit Ausnahmebewilligungen für eine beschränkte medizinische Anwendung von Heroin erteilen kann.

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Referenzen

Artikel: Art. 8 Abs. 5 BetmG