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Regeste

Art. 146 Abs. 1 StGB; Betrug im Checkverkehr.
Einreichung eines der Ausstellerin abhanden gekommenen gekreuzten Checks bei einer Bank zum Inkasso bei der bezogenen Bank; tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über fremdes Vermögen; Unmittelbarkeit der Vermögensverfügung (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 146 Abs. 1 StGB

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