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Regeste

Art. 159 und 285 ZGB; Kinderunterhaltspflicht und Beistandspflicht bei einem ausserehelichen Kind.
Für die Bestimmung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils massgebende Kriterien (E. 2).
Zur Pflicht des Ehegatten, den anderen beim Unterhalt gegenüber einem ausserehelichen Kind zu unterstützen (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 159 und 285 ZGB