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Regeste

Art. 23 Abs. 1 ANAG, Art. 17 BV und Art. 10 EMRK; rechtswidrige Einreise in die Schweiz, Pressefreiheit, Tragweite des aussergesetzlichen Rechtfertigungsgrundes der Wahrung berechtigter Interessen.
Die Voraussetzungen des aussergesetzlichen Rechtfertigungsgrundes der Wahrung berechtigter Interessen sind nicht erfüllt im Falle eines Journalisten, der gemeinsam mit einer Gruppe von Flüchtlingen rechtswidrig in die Schweiz einreist, um Informationen aus "erster Hand" zu sammeln und einen Artikel über das Schicksal der heimlich auf Schweizer Boden weilenden Personen zu veröffentlichen (E. 2b und 2f).
Die Verurteilung des Journalisten zu einer Busse von 250 Franken verstösst nicht gegen das Grundrecht der Pressefreiheit (E. 2g).

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Referenzen

Artikel: Art. 23 Abs. 1 ANAG, Art. 17 BV, Art. 10 EMRK