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Regeste
Art. 312 StGB; Amtsmissbrauch.
Wer bei Anlass einer Amtshandlung unrechtmässig Gewalt oder Zwang anwendet und dabei seine besondere Machtstellung ausnützt, begeht einen Amtsmissbrauch (E. 1b; Konkretisierung der Rechtsprechung).
Referenzen
Artikel:
Art. 312 StGB