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Regeste

Art. 35 Abs. 2 und 3, Art. 47 Abs. 2 SVG; Überholen einer Fahrzeugkolonne durch einen Motorradfahrer; Kollision mit einem wendenden Fahrzeug.
Motorradfahrer dürfen nicht eine stehende Fahrzeugkolonne links überholen (E. 3.2).
Wer ein Überholmanöver ausführt, das wegen seiner Gefährlichkeit gesetzlich verboten ist, verletzt damit die allgemeinen Sorgfaltsregeln (E. 3.3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 47 Abs. 2 SVG