Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 24 Abs. 3 AVIG.
Erzielt ein Versicherter einen Zwischenverdienst im benachbarten Deutschland, bestimmt sich der ortsübliche Ansatz gemäss Art. 24 Abs. 3 AVIG anhand der dortigen Verhältnisse. Frage offen gelassen, wie es sich bei entsandten Arbeitnehmern verhält.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 24 Abs. 3 AVIG