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Regeste

Art. 15 MSchG; Schutz der berühmten Marke.
Begriff der berühmten Marke (E. 1.1).
Die Marke "Nestlé" ist notorischerweise eine berühmte Marke (E. 1.2). Die Inhaberin kann sich daher ihrem Gebrauch durch eine Gesellschaft, die ein Alters- und Pflegeheim betreibt, widersetzen (E. 1.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 15 MSchG