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Regeste

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Rechtsmittelverzicht (Art. 192 IPRG).
Voraussetzungen eines gültigen Verzichts auf die Beschwerde im Sinne von Art. 85 lit. c OG (Präzisierung von BGE 116 II 639; E. 4.2). Gültigkeit des Verzichts im beurteilten Fall bejaht (E. 4.2.3.2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 116 II 639

Artikel: Art. 192 IPRG, Art. 85 lit. c OG