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Regeste

Art. 9 BV und Art. 80 Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Eintritt der Rechtskraft.
Eintritt der Rechtskraft bei einem kantonal letztinstanzlichen Entscheid, der vorfrageweise eine Sachfrage beurteilt und als Nebenfolge die Verfahrenskosten festsetzt (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 9 BV, Art. 80 Abs. 1 SchKG