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Regeste

Art. 189 Abs. 1 StGB; sexuelle Nötigung; unter psychischen Druck setzen mittels struktureller Gewalt.
Der Tatbestand der sexuellen Nötigung setzt voraus, dass der Täter eine Zwangssituation für das Opfer schafft und nicht lediglich bestehende Machtverhältnisse ausnützt (E. 2.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 189 Abs. 1 StGB