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Regeste

Art. 19 und 62 Abs. 2 BV; Art. 27 Abs. 2 aBV; Art. 8, 11, 27 Abs. 2 und Art. 41 Abs. 1 lit. f BV; Art. 13 Abs. 2 UNO-Pakt I; Art. 28 Abs. 1 der Kinderrechtekonvention; Übernahme der Transportkosten für den Besuch des Untergymnasiums.
Der bundesverfassungsrechtliche Anspruch auf Unentgeltlichkeit des Grundschulunterrichts erstreckt sich - trotz gegenüber der bisherigen Bundesverfassung geänderter Terminologie ("Grundschulunterricht" statt "Primarunterricht") - grundsätzlich nicht auch auf den Unterricht an (staatlichen) Untergymnasien, wiewohl dieser noch in die obligatorische Schulzeit fällt; keine verfassungsrechtliche Verpflichtung der Kantone, die notwendigen Transportkosten für den Besuch des Untergymnasiums (vollständig) zu übernehmen (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 19 und 62 Abs. 2 BV, Art. 27 Abs. 2 aBV, Art. 41 Abs. 1 lit. f BV, Art. 13 Abs. 2 UNO-Pakt I