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Regeste

Zuständigkeit für Verbrauchersachen nach Lugano-Übereinkommen.
Begriff der Einlassung nach Art. 18 LugÜ (E. 5). Durchführung eines Beweisverfahrens vor Erlass eines selbständigen Zuständigkeitsentscheids (E. 6). Begriff des Verbrauchers nach Art. 13 Abs. 1 LugÜ (E. 7). Begriff des Dienstleistungsvertrags im Sinn von Art. 13 Abs. 1 Ziff. 3 LugÜ (E. 8). Massgebender Zeitpunkt für den Vertragsabschluss im Sinn von Art. 13 Abs. 1 Ziff. 3 LugÜ bei Wiedereröffnung eines inaktiv gewordenen Kontos (E. 9).

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Referenzen

Artikel: Art. 13 Abs. 1 Ziff. 3 LugÜ, Art. 18 LugÜ, Art. 13 Abs. 1 LugÜ