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Regeste

Markenschutz; Art. 74 BGG.
Ein Markeneintragungsbegehren ist eine vermögensrechtliche Angelegenheit im Sinn von Art. 74 Abs. 1 BGG (E. 3.2). Bestimmung des Streitwerts (E. 3.3 und 3.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 74 BGG, Art. 74 Abs. 1 BGG