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Regeste

Art. 1 und 2 lit. a MSchG; Schutzfähigkeit eines akustischen Zeichens.
Auch ein visuell nicht wahrnehmbares akustisches Zeichen weist die Begriffsmerkmale einer Marke nach Art. 1 MSchG auf (E. 2.4).
Beurteilung der konkreten Unterscheidungskraft (Art. 2 lit. a MSchG) eines akustischen Zeichens ohne sprachliche Elemente, das aus einer kurzen Melodie besteht (E. 2.5).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 1 und 2 lit. a MSchG, Art. 2 lit. a MSchG