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Regeste

Art. 315 Abs. 4 ZPO; formelle Rechtskraft bei vorsorglichen Massnahmen.
Die Berufung ist auch beim Gegendarstellungsrecht und den vorsorglichen Massnahmen ein ordentliches Rechtsmittel, welches die formelle Rechtskraft aufschiebt; der Ausdruck "keine aufschiebende Wirkung" in Art. 315 Abs. 4 ZPO bezieht sich einzig auf die sofortige Vollstreckbarkeit (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 315 Abs. 4 ZPO