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Regeste

Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit.
Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 354 ZPO, Art. 341 Abs. 1 OR