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Regeste

Art. 66a Abs. 1 und 3 StGB; obligatorische Landesverweisung bei versuchter Katalogtat.
Art. 66a Abs. 1 StGB erfasst auch den Versuch einer Katalogtat (E. 1.4.1).
Art. 66a Abs. 3 StGB enthält eine abschliessende Aufzählung der Strafmilderungsgründe, bei deren Vorliegen von einer Landesverweisung abgesehen werden kann (E. 1.4.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 66a Abs. 1 und 3 StGB, Art. 66a Abs. 1 StGB, Art. 66a Abs. 3 StGB