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Regeste

Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP.
Von wann an laufen die Fristen zur Erklärung bzw. Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde, wenn die der Eröffnung bzw. Zustellung des kantonalen Entscheides dienende Sendung auf eine in den Briefkasten des Empfängers gelegte Einladung hin auf der Post abgeholt wird?

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Referenzen

Artikel: Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP