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Regeste

Ehescheidung.
Örtliche Zuständigkeit für die Ergänzung eines unvollständigen Scheidungsurteils und für die Abänderung eines Scheidungsurteils wegen veränderter Verhältnisse (Art. 157 ZGB).
Welches Verfahren ist einzuschlagen, wenn im Scheidungsurteil nicht geregelte Einzelheiten der Ausübung des Besuchsrechts (Art. 156 Abs. 3 ZGB) streitig werden?

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 157 ZGB, Art. 156 Abs. 3 ZGB