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Regeste

Werkhaftung, Art. 58 OR.
1. Anforderungen an die Beleuchtung eines Hausganges (Erw. 2 a).
2. Ist der Eigentümer zu besonderen Vorkehren verpflichtet, um zu verhüten, dass nicht zum Haus gehörende Personen auf eine gefährliche Kellertreppe geraten? (Erw. 2 b).
3. Selbstverschulden des Verunfallten als alleinige Unfallursache (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 58 OR