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Regeste

1. Art. 285, 286 StGB. Blosser Ungehorsam gegenüber einem Landjäger erfüllt diese Bestimmungen nicht (Erw. 2).
2. Art. 335 Ziff. 1 StGB. Kantonale Bestimmungen, die den Ungehorsam gegenüber der Polizei mit Übertretungsstrafe bedrohen, sind zulässig (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 285, 286 StGB, Art. 335 Ziff. 1 StGB